Corona Infos
Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich entfallen völlig, auch für nicht geimpfte Personen.
In der Gastronomie, in Hotels und Pensionen, in Kinos, im Theater, anderen Kulturstätten sowie für die Innenbereiche von Zoos oder Freizeitparks entfallen alle Corona-Beschränkungen. Auch in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars entfallen alle Beschränkungen - gleiches gilt für Großveranstaltungen.
Auf Sportanlagen und in Sporthallen gibt es keine Beschränkungen mehr.
Dies
gilt auch für Fitnessstudios.
Im Öffentlichen
Nahverkehr bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen.
Im Einzelhandel entfällt sie.
Derzeit gelten durch die hohen Inzidenzzahlen die folgenden Corona Regeln, die unseren Verein betreffen. Diese Auflistung hat den Stand vom 21.03.2022 und wird stetig aktualisiert.
Die folgenden Regeln gelten sowohl in geschlossenen Einrichtungen als auch für Sportanlagen unter freiem Himmel!
Mitglieder:
- Die 3G Regel gilt: An den Vereinsangeboten dürfen ausschließlich Getestete, Geimpfte oder Genesene teilnehmen und somit der Zutritt zu den Trainingsinnenräumen gewährt werden.
- Erlaubt sind nur zertifizierte Schnelltests, wie sie zum Beispiel in Apotheken oder Testzentren durchgeführt werden. Selbsttests vor dem Zutritt, die die Teilnehmer in Originalverpackung selbst mitbringen müssen, können unter Aufsicht durchgeführt werden und müssen durch die kontrollierende Person bestätigt werden. Kontrollierende Personen können nur sein: volljährige Übungsleiter, die einen gültigen Übungsleitervertrag beim VfL Uetze besitzen, oder die Spartenleiter. Das Ergebnis muss anschließend dokumentiert werden (bitte das Formular "Testbescheinigung" nutzen! Zu finden unter dem Reiter "Unser VfL" -> "Downloads" -> "Mitglieder/Formulare" -> "Testbescheinigung").
- Ausgenommen sind:
- Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren
- Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen (ärztliches Attest als Nachweis erforderlich).
- Die Duschen und Umkleidekabinen sind geöffnet.
- Beim Betreten der Sporthalle muss dauerhaft FFP2 Maske getragen werden. Diese darf lediglich zur Ausübung des Sports und zum Duschen abgenommen werden. Vom Tragen der FFP2 Maske ausgeschlossen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können ausgenommen.
Weiterhin dürfen Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr anstelle einer FFP2-Maske eine beliebige andere geeignete textile Maske tragen.
Übungsleiter:
- 3G Regel (s. o.) gilt auch für sie.
- Kontrolle des 3G-Status der Trainingsteilnehmer
- Dokumentation (Name, Adresse, Anschrift, Telefonnummer, Datum, Uhrzeit) der Trainingsteilnehmer. Die Aufbewahrungszeit liegt bei 3 Wochen.
- Dokumentation der unter Aufsicht durchgeführten Schnelltests (s. "Mitglieder"). Testergebnisse und Teilnehmerlisten müssen eingesammelt und dem Vorstand übergeben werden.
- Desinfektion der regelmäßig genutzten Trainingsutensilien und der Kontaktflächen wie Türgriffen, Geländern usw. nach jedem Training.
- Regelmäßiges Lüften der Trainingsräume
- Auch im Spielbetrieb: 3G Kontrolle (s. "Mitglieder") aller Teilnehmer des Spiels - auch der Gastmannschaft und Schiedsrichter! Zudem muss auch hier eine Teilnehmerliste geführt werden.
Zuschauer (derzeit nur gültig in der Großsporthalle bei Handballspielen!):
- Es gilt die 3G Regel
- Die Maske muss für den gesamten Aufenthalt getragen werden und darf nur am Sitzplatz abgenommen werden
- Detaillierte Infos findet ihr unter "Vereinsangebote" -> "Handball" -> "Hygienekonzept".
Ausführliche und tagesaktuelle Information gibt es auf der Homepage des Landes Niedersachsen: